Wir können bereits vor Beginn der Phase II konkrete Vorschläge über die Finanzierungsbedingungen machen, damit der Kunde weiß, womit er im Fall einer positiven Finanzierungsentscheidung rechnen kann. Wenn wir nach der Durchführung der Phase II der “Due-Diligence” der Meinung sind, dass der Anspruch begründet ist, legen wir den Fall unserem Anlagegremium vor, das dann final entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen der Fall finanziert wird.
Nach der positiven Entscheidung durch das Anlagegremium unterbreiten wir dem Kunden ein verbindliches Angebot für die Prozessfinanzierung. Wenn beide Parteien mit dem Vorschlag einverstanden sind, kann der Rechtsstreit beginnen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Deminor alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Rechtskosten.