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Anlegerklagen

Volkswagen de_DE

Deminor hat im Namen von über 200 Investmentfonds und auch eine Gruppe von privaten Anlegern insgesamt drei Klagen eingereicht.
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Die Volkswagengruppe mit Sitz in Wolfsburg ist ein weltweit führender Automobilhersteller und der größte Autobauer in Europa. Die Aktien von Volkswagen werden hauptsächlich in Frankfurt gehandelt. Am 20. September 2015 hat Volkswagen zugegeben, dass in mehreren Modellen die seit 2009 in den USA verkauft wurden ein sogennantes „defeat device“ verbaut war, um behördliche Abgasuntersuchungen zu täuschen. Zwei Tage später, am 22. September 2015, gab VW zu, dass die rechtswidrige Motorsteuerungssoftware weltweit in rund 11 Millionen Autos verbaut wurde. In den zwei Tagen nach diesen Bekanntmachungen ist der Aktienkurs von VW um rund 30% gefallen.

Deminor hat im Namen von über 200 Investmentfonds und auch eine Gruppe von privaten Anlegern insgesamt drei Klagen eingereicht. Am 16. September 2016 haben zwei Gruppe von Investoren beraten und unterstützt von Deminor Recovery Services Klage beim Landgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG eingereicht. Ziel der Klage ist es Schadensersatz für die im Zusammenhang mit „Dieselgate“ entstandenen Verluste zu erhalten. Die Verfahren sind aktuell ausgesetzt, solange in einem sogenannten Kapitalanlagemusterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig die grundsätzliche Schadensersatzpflicht unter anderem wegen der Verletzung der ad-hoc Pflicht von VW für alle der hunderten gegen VW eingereichten Klagen geklärt wird. Eine dritte Klage von institutionellen Anlegern wurde Ende 2018 eingereicht. Gemeinsam haben die Anleger im Zusammenhang mit “Dieselgate“ und den fallenden Aktienkursen Schaden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro erlitten.

Gerichtsakten und andere von US-Behörden veröffentlichte Dokumente belegen, dass VW bereits seit Mitte des Jahres 2014 von den Untersuchungen Kenntnis hatte und dass das Unternehmen die Verstöße gegenüber US-amerikanischen Behörden bereits am 3. September 2015 zugegeben hatte. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass der VW Vorstand bereits vor der ad-hoc Mittteilung vom 20. September 2015 Kenntnis von dem Einsatz des „defeat devices“ hatte. 

 

 

Unternehmen

Volkswagen AG
Deutschland

Ticker Bloomberg

VOW, VOW3

Ticker Reuters

VOWG.DE ,VOWG_p.DE

ISINS

DE0007664005 DE0007664039

Relevanter Zeitraum

01/05/2014 – 18/09/2015

Beginn

October 2015

Kontaktperson

✉️ Dr. Malte Stübinger

Weitere Informationen

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