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Kartellklagen

LKW-Kartell de_DE

UPDATE: Der Europäische Gerichtshof hat das Bußgeld gegen Scania in Höhe von €880 Millionen am 1. Februar 2024 final bestätigt.
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Der Europäische Gerichtshof hat das Bußgeld gegen Scania in Höhe von €880 Millionen am 1. Februar 2024 final bestätigt.

Für Geschädigte, welche die Erstattung ihrer Verluste aus dem LkW-Kartell bislang noch nicht verfolgt haben, eröffnet sich durch das Urteil die Möglichkeit, ihre Schäden von Scania ersetzt zu verlangen – und zwar unabhängig davon, von welchem Hersteller (MAN, Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault oder Scania) sie die LkW erworben haben.

Deminor bietet geschädigten Unternehmen Unterstützung bei der Aufbereitung von Unterlagen sowie die Finanzierung der Prozesskosten an. Dadurch entstehen Kunden von Deminor keinerlei Kosten bei der Durchsetzung. Eine Vergütung von Deminor fällt nur im Falle eines erfolgreichen Verfahrensausgangs an.

Deminor finanziert bereits laufende Sammelklagen im Namen von zahlreichen Geschädigten aus verschiedenen Ländern gegen die Mitglieder des LKW-Kartells, welche sich im Zeitraum von 1997 bis 2011 über ihre Verkaufspreise ausgetauscht haben. Die Geschädigten sind Käufer und Leasingnehmer von mittelschweren (Gewicht zwischen 6 und 16 Tonnen) und schweren LKWs (Gewicht mehr als 16 Tonnen), welche Verluste durch die erhöhten Kartellpreise erlitten haben. Ökonomische Gutachter haben die Preisüberhöhung auf ungefähr 10% des Kaufpreises beziffert. Zusätzlich dazu stehen den Geschädigten fortlaufend gesetzliche Zinsen auf den Schaden seit Kauf des LkW zu (auch bei Leasing- oder Mietkaufverträgen), welche aktuell bei jährlich über 8% liegen.

Am 19. Juli 2016 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Diese LKW-Hersteller haben über einen Zeitraum von 14 Jahren (von 1997 bis 2011), die Brutto-Listenpreise koordiniert und die Kosten für die Einhaltung strengerer Emissionsvorschriften an die Kunden weitergegeben. Die Hersteller haben ihre Beteiligung am Kartell eingeräumt und haben einem Vergleich mit der Kommission zugestimmt. Die Kommission verhängte in Folge eine Rekordstrafe von 2,93 Milliarden Euro.

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Im Jahr 2011 hatte die EU-Kommission eine Untersuchung gegen verschiedene LKW Hersteller, einschließlich Scania, wegen Verdachts auf Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften eingeleitet. Im Gegensatz zu den anderen fünf LKW-Herstellern wollte Scania aber nicht an einem Vergleich mit der EU-Kommission teilnehmen. Am 27. September 2017 verhängte die EU-Kommission gegen Scania aufgrund der Beteiligung an dem Kartell ein Bußgeld von €880 Millionen. Dieses wurde von dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und nun auch letztinstanzlich vom Europöischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Auf dieser Grundlage könne Geschädigte ihre Ansprüche gegen Scania geltend machen. Scania haftet umfassend für die Folgen des von ihr mitbetriebenen Kartells, sodass sämtliche Schäden – unabhängig vom Hersteller des LkW – durchgesetzt werden können. Die Verantwortlichkeit von Scania ist nicht ausschließlich auf die eigenen LkW begrenzt.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich erklärt, dass alle Personen und Unternehmen, die durch das beschriebene wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen können.

Unternehmen

Volvo, DAF, Daimler, Fiat, Iveco, MAN, Renault, Scania

Relevanter Zeitraum

Kartellzeitraum: 17/01/1997 – 18/01/2011

Darüber hinaus können aufgrund von Nachlaufeffekten weitere Schäden bei LkW-Käufen nach dem Ende des Kartellzeitraums entstanden sein.

Kontaktperson

✉️ Tim M. Willing
✉️
Charles Demoulin 
✉️ Joeri Klein

Weitere Informationen

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